Herzlich willkommen bei ihrer Spezialistin für Familienrecht.

 
Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Ehe- und Familienrecht, einschließlich der eingetragenen Lebenspartnerschaften und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Ferner vertrete ich die Interessen von Kindern vor Gericht.
 
Ich bin seit 2001 als Rechtsanwältin tätig und biete Ihnen aufgrund langjähriger Tätigkeit in dem Rechtsgebiet des Familienrechts kompetent und spezialisiert Unterstützung in allen Ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten.
 
Da ich zudem seit 2009 von Familiengerichten als Verfahrensbeistand für die Vertretung von Kindern in Sorgerechts- und Umgangsverfahren beauftragt werde, kann ich ebenfalls in diesem Rechtsbereich ein hohes Fachwissen aufweisen.
 
Weiterhin werde ich regelmäßig vom Nachlassgericht zum Nachlasspfleger bestellt.
 

Meine Themenschwerpunkte sind:

• Erstellen von Eheverträgen,
• Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen (zur Vermeidung von streitigen Entscheidungen)
• Scheidungsverfahren
• Aufhebungsverfahren bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
• Vermögensauseinandersetzung im Fall der Scheidung (Aufhebung)
• Unterhalt nach Trennung
• Unterhalt nach Scheidung
• Sorgerechtsstreitigkeiten
• Umgangsrecht
• Kindesunterhalt