Leistungen


Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Ehe- und Familienrecht, einschließlich der eingetragenen Lebenspartnerschaften und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

Zu Beginn der Zusammenarbeit führen wir ein erstes Beratungsgespräch. Mir ist es wichtig, dass ich Ihr Anliegen in allen Facetten genau erfasse und verstehe. Gerade wenn es um so persönliche Themen wie Ehe und Familie geht, ist Sympathie und Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant sehr wichtig.

Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie mich an und vereinbaren einen Termin oder Sie senden mir eine E-Mail, ich werde mich umgehend zurückmelden.

Wir werden über Ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen. Anschließend berate ich Sie über Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten geeigneter außergerichtlicher und gerichtlicher Maßnahmen.

Ferner kann ich zu wirtschaftlich konstruktive Lösungsansätze beitragen, um die Scheidungskosten möglichst niedrig zu halten.

 

Themenschwerpunkte sind:

• Erstellen von Eheverträgen,
• Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen (zur Vermeidung von streitigen Entscheidungen)
• Scheidungsverfahren
• Aufhebungsverfahren bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
• Vermögensauseinandersetzung im Fall der Scheidung (Aufhebung)
• Unterhalt nach Trennung
• Unterhalt nach Scheidung
• Sorgerechtsstreitigkeiten
• Umgangsrecht
• Kindesunterhalt